Es ist weder verfassungsrechtlich noch unionsrechtlich geboten, die steuerliche Auswirkung der Kinderfreibeträge in dem Umfang herzustellen, der sich bei Steuerpflicht der ausländischen Einkünfte ergäbe.
Gegenstand der Rüge der Steuerpflichtigen im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Höhe der Entlastungswirkung …
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