Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück

In einem beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom Bundesministerium der Finanzen zur Verfügung gestellte „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Bundesfinanzhof hat nun das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 3 FGO).

Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück

Der Bundesfinanzhof nimmt das Revisionsverfahren zum Anlass, sich grundlegend mit der Frage zu befassen, welche Bedeutung der vom BMF zur Verfügung gestellten „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude nach den realen Verkehrswerten[1] für Zwecke der AfA-Bemessung zukommt. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesfinanzhof für angezeigt, das BMF an diesem Revisionsverfahren zu beteiligen und zum Beitritt aufzufordern (§ 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -FGO-).

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21. Januar 2020 – IX R 26/19

  1. vgl. BFH, Urteil vom 16.09.2015 – IX R 12/14, BFHE 251, 214, BStBl II 2016, 397[]